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   VG Ansbach, 06.12.2021 - AN 4 K 19.31337   

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VG Ansbach, 06.12.2021 - AN 4 K 19.31337 (https://dejure.org/2021,73889)
VG Ansbach, Entscheidung vom 06.12.2021 - AN 4 K 19.31337 (https://dejure.org/2021,73889)
VG Ansbach, Entscheidung vom 06. Dezember 2021 - AN 4 K 19.31337 (https://dejure.org/2021,73889)
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Volltextveröffentlichung

  • milo.bamf.de

    AsylG, § 3 Abs 1; GG, Art 16a; AsylG, § 4 Abs 1; AufenthG 2004, § 60 Abs 5; AufenthG 2004, § 60 Abs 7
    Kasachstan: Interner Schutz vor kriminellem Unrecht; inländische Fluchtalternative bei Bedrohung durch Ex-Mann

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerwG, 04.07.2019 - 1 C 33.18

    Klage auf Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft eines syrischen

    Auszug aus VG Ansbach, 06.12.2021 - AN 4 K 19.31337
    Entscheidend ist, ob in Anbetracht der Gesamtum stände bei einem vernünftig denkenden, besonnenen Menschen in der Lage des Betroffenen Furcht vor Verfolgung hervorgerufen werden kann (BVerwG, U.v. 4.7.2019 - 1 C 33/18 - juris Rn. 15; U.v. 20.2.2013 - 10 C 23/12 - BVerwGE 146, 67 - juris Rn. 32).

    Maßgebend ist damit letztlich der Gesichts punkt der Zumutbarkeit; sie bildet das vorrangige qualitative Kriterium, das bei der Beurteilung anzulegen ist, ob die Wahrscheinlichkeit einer Gefahr "beachtlich" ist (BVerwG, U.v. 4.7.2019 - 1 C 33/18 - juris Rn. 15; B.v. 7.2.2008 - 10 C 33/07 - juris Rn. 37).

    Vorverfolgte werden nicht über einen herabge stuften Wahrscheinlichkeitsmaßstab, sondern über die Beweiserleichterung des Art. 4 Abs. 4 der Richtlinie 2011/95/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Dezember 2011 privilegiert (BVerwG, U.v. 4.7.2019 - 1 C 33/18 - juris Rn. 17).

  • VGH Bayern, 26.03.2019 - 8 ZB 18.33221

    Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung

    Auszug aus VG Ansbach, 06.12.2021 - AN 4 K 19.31337
    Schlechte humanitäre Verhältnisse im Herkunftsland können nur im Ausnahmefall ein Abschiebungsverbot nach § 60 Abs. 5 AufenthG i.V.m. Art. 3 EMRK wegen einer unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung begründen (BVerwG, B.v. 8.8.2018 - 1 B 25.18 - juris 9; BayVGH, B.v. 26.3.2019 - 8 ZB 18.33221 - juris 11).

    Das kann der Fall sein, wenn ein Ausländer im Ziel staat seinen existentiellen Lebensunterhalt nicht sichern kann, kein Obdach findet oder keinen Zugang zu einer medizinischen Basisbehandlung erhält (BVerwG, U.v. 4.7.2019 - 1 C 45.18 - juris Rn. 12; BayVGH, B.v. 26.3.2019 - 8 ZB 18.33221 - juris 11).

  • BVerfG, 12.02.2008 - 2 BvR 2141/06

    Verletzung des Grundrechts auf Asyl (Art 16a Abs 1 GG) durch unzureichende

    Auszug aus VG Ansbach, 06.12.2021 - AN 4 K 19.31337
    Eine danach nicht flüchtlingsrechtlich erhebliche Strafverfolgung kann freilich in politische Ver folgung umschlagen, wenn objektive Umstände darauf schließen lassen, dass der Betroffene wegen eines flüchtlingsrechtlich erheblichen Merkmals eine härtere als die sonst übliche Be handlung erleidet (sogenannter Politmalus; BVerfG, B.v. 4.12.2012 - 2 BvR 2954/09 - juris Rn. 24; B.v. 12.2.2008 - 2 BvR 2141/06 - juris Rn. 22 jeweils zum Asylgrundrecht).
  • BVerwG, 04.07.2019 - 1 C 45.18

    Trotz Abschiebungsschutzes einzelner Mitglieder der Kernfamilie ist bei der

    Auszug aus VG Ansbach, 06.12.2021 - AN 4 K 19.31337
    Das kann der Fall sein, wenn ein Ausländer im Ziel staat seinen existentiellen Lebensunterhalt nicht sichern kann, kein Obdach findet oder keinen Zugang zu einer medizinischen Basisbehandlung erhält (BVerwG, U.v. 4.7.2019 - 1 C 45.18 - juris Rn. 12; BayVGH, B.v. 26.3.2019 - 8 ZB 18.33221 - juris 11).
  • BVerwG, 08.08.2018 - 1 B 25.18

    Abschiebungsverbot; Bulgarien; Extremgefahr; Flüchtlinge; Lebensverhältnisse;

    Auszug aus VG Ansbach, 06.12.2021 - AN 4 K 19.31337
    Schlechte humanitäre Verhältnisse im Herkunftsland können nur im Ausnahmefall ein Abschiebungsverbot nach § 60 Abs. 5 AufenthG i.V.m. Art. 3 EMRK wegen einer unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung begründen (BVerwG, B.v. 8.8.2018 - 1 B 25.18 - juris 9; BayVGH, B.v. 26.3.2019 - 8 ZB 18.33221 - juris 11).
  • BVerfG, 04.12.2012 - 2 BvR 2954/09

    Unzureichende gerichtliche Sachaufklärung bzgl politischer Verfolgung eines

    Auszug aus VG Ansbach, 06.12.2021 - AN 4 K 19.31337
    Eine danach nicht flüchtlingsrechtlich erhebliche Strafverfolgung kann freilich in politische Ver folgung umschlagen, wenn objektive Umstände darauf schließen lassen, dass der Betroffene wegen eines flüchtlingsrechtlich erheblichen Merkmals eine härtere als die sonst übliche Be handlung erleidet (sogenannter Politmalus; BVerfG, B.v. 4.12.2012 - 2 BvR 2954/09 - juris Rn. 24; B.v. 12.2.2008 - 2 BvR 2141/06 - juris Rn. 22 jeweils zum Asylgrundrecht).
  • EGMR, 21.01.2011 - 30696/09

    Belgische Behörden hätten Asylbewerber nicht nach Griechenland abschieben dürfen

    Auszug aus VG Ansbach, 06.12.2021 - AN 4 K 19.31337
    Eine Behandlung ist unmenschlich, wenn sie vor sätzlich und ohne Unterbrechung über Stunden zugefügt wird und entweder körperliche Verlet zungen oder intensives physisches oder psychisches Leid verursacht; sie ist erniedrigend, wenn sie eine Person demütigt oder erniedrigt, es an Achtung für ihre Menschenwürde fehlen lässt oder sie herabsetzt oder in ihr Gefühle der Angst, Beklemmung oder Unterlegenheit er weckt, geeignet, den moralischen oder körperlichen Widerstand zu brechen (EGMR, U.v. 21.1.2011 - 30696/09 - M.S.S./Belgien u. Griechenland - NVwZ 2011, 413 Rn. 220).
  • BVerwG, 20.02.2013 - 10 C 23.12

    Ahmadiyya-Glaubensgemeinschaft; Ahmadis; Flüchtlingsanerkennung; Folgeverfahren;

    Auszug aus VG Ansbach, 06.12.2021 - AN 4 K 19.31337
    Entscheidend ist, ob in Anbetracht der Gesamtum stände bei einem vernünftig denkenden, besonnenen Menschen in der Lage des Betroffenen Furcht vor Verfolgung hervorgerufen werden kann (BVerwG, U.v. 4.7.2019 - 1 C 33/18 - juris Rn. 15; U.v. 20.2.2013 - 10 C 23/12 - BVerwGE 146, 67 - juris Rn. 32).
  • BVerwG, 27.04.2010 - 10 C 5.09

    Abschiebungsverbot; Anspruchsgrundlage; Beweismaß; beachtliche

    Auszug aus VG Ansbach, 06.12.2021 - AN 4 K 19.31337
    Die Vorschrift begründet für die von ihr begünstigen Antrag steller eine widerlegbare tatsächliche Vermutung dafür, dass sie erneut von einer solchen Ver folgung bedroht sind (BVerwG, U.v. 27.4.2010 - 10 C 5/09 - BVerwGE 136, 377 - juris Rn. 20).
  • BVerwG, 13.07.2017 - 1 VR 3.17

    Abschiebungsanordnung; Gefährder; Islamischer Staat; Islamismus; Salafismus;

    Auszug aus VG Ansbach, 06.12.2021 - AN 4 K 19.31337
    In wirtschaftlicher Hinsicht scheidet die Zumutbarkeit grundsätzlich nur und erst dann aus, wenn das zu einem menschenwürdigen Leben erforderliche wirtschaftliche Existenzminimum auf einfachem Niveau nicht mehr erreichbar ist, d.h. wenn die wirtschaftliche Existenz des Betroffenen am Ort der inländischen Fluchtalternative weder durch eine ihm zumutbare Beschäftigung noch auf sonstige Weise gewährleistet ist (BVerwG, B.v. 13.7.2017 - 1 VR 3.17 u . a . - j u r i s Rn. 114 ff.; BayVGH, U.v. 1 6 . 7 . 2 0 1 9 - 1 1 B 18.32129-juris Rn. 45).
  • EuGH, 15.10.2019 - C-128/18

    Dorobantu - Vorlage zur Vorabentscheidung - Polizeiliche und justizielle

  • VGH Bayern, 16.07.2019 - 11 B 18.32129

    Kein internationaler Schutz und kein Abschiebungsverbot für russische

  • BVerwG, 17.05.2006 - 1 B 100.05

    Revisionsverfahren, Darlegungserfordernis, Revisionsantrag, Frist, Monatsfrist,

  • VG Augsburg, 29.04.2022 - Au 2 K 21.30240

    Kasachstan: Kein Flüchtlingsschutz wegen widerfahrenen kriminellen Unrechtes oder

    Diese Betriebe erhalten beispielsweise Staatsgarantien, Steueraufschübe und erleichterten Zugang zu Krediten (Österreich, Au 2 K 21.30240 Bundesamtfür Fremdenwesen und Asyl, Länderinformationsblatt der Staatendokumentation, Kasachstan, Gesamtaktualisierung am 3.3.2021, S. 32 f.; VG Ansbach, U.v. 6.12.2021 - A N 4 K 19.31337-juris m.w.N.).
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